Informationen zur Fernsehgebu?hr

Wer kein TV-Gerät besitzt, sollte jetzt die Erklärung fu?r 2017 machen

Mittwoch, 23. November 2016 | 11:17 Uhr

Von: luk

Bozen – Wer kein Fernsehgerät besitzt, und von der Fernsehsteuer befreit werden möchte, muss innerhalb 31. Jänner 2017 eine entsprechende Erklärung einreichen. Diese Erklärung kann bereits jetzt eingereicht werden.

Wird die Erklärung nämlich verspätet eingereicht, ist auf jeden Fall ein Teil der Steuer geschuldet: geht die Erklärung nämlich erst zwischen 1. Februar 2017 und 30 Juni 2017 ein, muss die Steuer fu?r das erste Halbjahr 2017 entrichtet werden.

Die Vordrucke und Anweisungen finden Sie auf der Homepage der Agentur fu?r Einnahmen (www.agenziaentrate.gov.it).

Weitere Informationen gibt es im Rahmen des Projekts „TiVuoINFOrmare“, welches von ADICONSUM, ADOC und Verbraucherzentrale Su?dtirol mit der Unterstu?tzung des Ministeriums fu?r wirtschaftliche Entwicklung ins Leben gerufen wurde.

Bezirk: Bozen